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TierPartnerI

Für jeden Anspruch die passende Lösung, ob groß oder klein, die Bedürfnisse ihres vierbeinigen Lieblings* sind so individuell wie sie selbst. Deshalb haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen leistungsstarken Gesundheitspaketen:

  • 1.) Hunde-(Katze-) OP-Versicherung: Operationen nach Krankheit oder Unfall kommen plötzlich und oft unerwartet. Bei der Entscheidung "operieren oder nicht" sind oftmals die damit verbundenen Kosten ausschlaggebend, denn nur selten verfügen Hunde- oder Katzenbesitzer über ein paar hundert Euro an "Reservegeld". Wir möchten nicht, daß Sie Ihren Hund oder Katze dadurch verlieren, daß Sie eine notwendige Operation nicht finanzieren können.
  • Mit einer Hunde (Katze)-OP-Versicherung erhalten Sie schon für einen geringen monatlichen Beitrag wichtigen Schutz und dies ganz ohne Selbstbehalt.


  • 2.) Sie haben auch die Möglichkeit eine 3er-Kombination zu wählen: Diese umfaßt neben der Hunde-OP-Versicherung welche alle Kosten für Operationen bis zu 100% erstattet. Die Erstattung erfolgt wahlweise nach dem einfachen oder zweifachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung GOT in der Fassung vom 8. Juli 2008.


  • Erstattet werden die Kosten für:
  • den letzten Untersuchungstag vor der Operation,
  • die Operation selbst,
  • 10 Tage Nachbehandlung,
  • tierärztliche Aufwendungen,
  • Untersuchungen, Röntgenbilder, Medikamente und Verbandsmaterial,
  • Unterbringungskosten in der Klinik.
  • Freie Tierarztwahl!
  • Auslandsreisen bzw. Auslandsaufenthalte bis zu 6 Monate sind mit versichert.
  • Dazu kommt noch ein Unfall-Krankenhaustagegeld: Den manchmal führen Unfälle dazu, daß für den Tierhalter (versicherte Person) ein Krankenhausaufenthalt notwenig wird nun stehen oftmals die Hunde-Besitzer vor einem zusätzlichen Problem: Wer versorgt den Vierbeiner in dieser Zeit? Unabhängig davon, ob Sie Ihren Vierbeiner zu Freunden, Nachbarn oder Tierpension bringen, mit 20,00 Euro Unfall-Krankenhaustagegeld haben Sie dadurch keine finanzielle Mehrbelastung.


  • 3.) Hunde-Rechtschutzversicherung: Hin und wieder kommt es rund um den Hund zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Im schlimmsten Falle benötigen Sie einen Anwalt. Genau hier greift die Rechtschutzversicherung Sie übernimmt entstehende Kosten im vereinbarten Umfang (Subisdiärhaftung). Die Leistungen im Überblick:
  • 1. Schadenersatz-Rechtschutz
  • 2. Rechtschutz im Vertrags- und Sachrechten *
  • 3. Steuer-Rechtschutz vor Gericht *
  • 4. Verwaltungs-Rechtschutz *
  • 5. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
  • * Versicherungssumme: 500.000,--
  • (Wartzezeit: 3 Monate Inklusive einer "Rechts-Infohotline" mit einer zuverlässigen anwaltlichen Erstberatung bei rechtlichen Problemen rund um Ihren Liebling. Bei Bedarf benennen wir Ihnen Rechts-/Fachanwälte in Ihrer Nähe


  • 4.) In der 4er-Komination inkl. Hundehalter-Haftplichtversicherung: Die Leistungen aus der 3er-Kombination wird ergänzt mit einer Haftplichtversicherung. Für Schäden, die Ihr Liebling verursacht, haften Sie laut Gesetz zu 100% - unabhängig davon, ob Sie persönlich ein Verschulden trifft oder nicht. Daher ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Hundebesitzer ein Muss und bewahrt davor durch einen Schaden an Dritten, die gesamte Exitenz zu verlieren. Die Deckungssumme beträgt 15 Millionen Euro pauschal für Personen, Sach- und Vermögensschäden.
  • Bitte beachten Sie: Die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden durch Ihren Liebling ist beitragsfrei mitversichert (bis 15 Mio. EUR).


Das Aufnahmealter: ab dem 4. Lebensmonat. Werden Hunde (Katzen) ab dem 6. Lebensjahr zur Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung noch 80%.
Die Wartezeit: beträgt 30 Tage.

Hundehalter-Haftpflicht: In vielen Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung heute schon Pflicht, denn für all diese Schadensfälle:

  • Hund gegen Auto, Eingreifen in einen Hundekampf, Sach- und Vermögensschäden, Mietschäden (jedoch nicht an Mietschäden an beweglichen oder geliehenen Sachen), Hüten durch dritte Personen, wenn der fremde Hüter gebissen wird, Hunderennen, private Hundenschlittenrennen, Präsentationsveranstaltungen, Vorsorgeversicherung).


Für all diese haftet der Hundehalter. Im schlimmsten Fall bis zu 30 Jahre lang und dies unbegrenzt, beispielsweise für eine lebenslange Invalidenrente. Um gegen solche Fälle gewappnet zu sein, ist eine leistungsstarke Hundehalterhaftpflicht unabdingbar. Dabei sollte die Deckungssumme keineswegs unter drei Millionen Euro betragen.

*Katze, Hund, Kampfhund und Pferd



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